Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Beitrag
Sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen,
In Zusammenarbeit mit dem Antikorruptionsbeauftragten wurde die Dienstanweisung Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (DA Korruption) erstellt. Die Dienstanweisung soll zum einen dem Schutz vor Manipulationsversuchen dienen und zum anderen für Transparenz und Orientierung sorgen, sowohl für die Verwaltung als auch für die Öffentlichkeit, indem allgemeine Verhaltens- und Verfahrensregeln festgelegt werden.
Die Dienstanweisung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptwerk | Dienstanweisung Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Anlage 1 | Antrag auf Zustimmung zur Annahme eines Vorteils
Anlage 2 | Anschreiben für die Rückgabe von Geldgeschenken, geldwerten Vorteilen oder anderen Gegenständen
Anlage 3 | Verfahren bei Vorliegen eines Korruptionshinweises
Anlage 4 | Verhaltenskodex gegen Korruption
Anlage 5 | Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zum Thema Korruption und §§ 81 und 81a LVwG zum Thema Befangenheit
Die Dienstanweisung hierzu finden Sie im Intranet unter: http://sekrse-is2.kreis-segeberg.intra/index.phtml?ffmod=suche&such=korruption&x=0&y=0
Anlage 1 | Antrag auf Zustimmung zur Annahme eines Vorteils
Anlage 2 | Anschreiben für die Rückgabe von Geldgeschenken, geldwerten Vorteilen oder anderen Gegenständen
Anlage 3 | Verfahren bei Vorliegen eines Korruptionshinweises
Anlage 4 | Verhaltenskodex gegen Korruption
Anlage 5 | Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zum Thema Korruption und §§ 81 und 81a LVwG zum Thema Befangenheit
Die Dienstanweisung hierzu finden Sie im Intranet unter: http://sekrse-is2.kreis-segeberg.intra/index.phtml?ffmod=suche&such=korruption&x=0&y=0
Dieser Artikel wurde von Kreis Segeberg erstellt und zuletzt am aktualisiert.